Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt einen wichtigen Baustein zu einer optimalen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter dar.

Zur betrieblichen Altersversorgung zählen alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zusagt. Die bAV dient also sowohl der Absicherung des Arbeitnehmers als auch seiner Familie.

Anreize für den Abschluss einer bAV bieten neben Ersparnissen bei der Sozialversicherung auch steuerliche Vorteile, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zugutekommen. Darüber hinaus besteht eine große Flexibilität hinsichtlich der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten und jeden Mitarbeiter individuell zu beraten. In vielen Unternehmen gibt es jedoch keine einheitliche Struktur und viele verschiedene Versicherungsvermittler sorgen für eine unübersichtliche Struktur bei versicherungsbasierten Lösungen. In bestimmten Fällen können dadurch für die Arbeitnehmer Versorgungslücken entstehen, die zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.

Ältere Systeme bedürfen daher in vielen Fällen einer kompletten Neustrukturierung. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgern im Unternehmen führen wir eine umfangreiche Analyse der bestehenden Verträge durch und ermitteln so die vorhandenen Risiken. Um diese zukünftig auszuschließen, erstellen wir für Ihr Unternehmen eine rechtssichere betriebliche Versorgungsordnung für die Zukunft. Darüber hinaus übernehmen wir für Ihr Unternehmen die individuelle Beratung Ihrer Mitarbeiter und dokumentieren die Beratung – so erhalten Sie Rechtssicherheit