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Fondssparplan versus fondsgebundene Rentenversicherung – das spricht für die Versicherungslösung

Höheren Kosten stehen erhebliche Steuervorteile gegenüber. Doch die fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) kann noch in anderer Hinsicht punkten.

 

Fondsgebundene Rentenversicherung? Wozu brauche ich den Versicherungsmantel, wenn ich auch einen einfachen, günstigen ETF-Fondssparplan abschließen kann? Mit diesen Fragen werden wir häufig konfrontiert, wenn wir Kunden zum Thema Altersvorsorge mit Investmentfonds beraten. Tatsächlich spricht aber viel für die Versicherungsvariante.

 

Auch in FRV können Kunden heute in der Regel ETFs nutzen. Dennoch bleibt das Problem, dass – im Vergleich zu einem ETF-Sparplan – zunächst einmal die höheren Kosten der FRV ins Auge fallen. Und, ja: Durch die Abschluss- und Verwaltungskosten reduziert sich in den ersten Jahren der Anteil der Beiträge, der tatsächlich in den Fonds fließt.

Steuerliche Begünstigung der fondsgebundenen Rentenversicherung

 

Insgesamt verringert sich die Rendite nach einer aktuellen Berechnung des Analysehauses Assekurata durch die Vertragskosten um durchschnittlich 0,8 Prozent. Es gibt aber wichtige Gegenargumente zu Gunsten der Versicherungslösung. Das erste Argument betrifft die Versteuerung.

 

Hier punktet die FRV gleich in mehrfacher Hinsicht. Nicht nur werden während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge und angespartes Kapital fällig – auch Umschichtungen zu anderen Fonds sind nicht abgeltungssteuerpflichtig. Bei Sparplänen sieht das anders aus. Dort belastet jedes Umschichten und jeder Verkauf die Erträge mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Gerade nach mehreren Jahren mit einem entsprechend höheren Guthaben ist der steuerliche Freibetrag in Höhe von 801 €/Person hier keine Hilfe mehr.

 

Enorme Steuervorteile ergeben sich später im Zuge der Auszahlung. FRV-Versicherte haben die kostenfreie Wahl zwischen einer Einmalauszahlung und einer lebenslangen Leibrente. In beiden Fällen muss nur der Ertragsteil versteuert werden – und das auch nur zum Teil.

 

Entscheidet der Kunde sich für die Einmalzahlung, holt sich das Finanzamt den individuellen Steuersatz auf die Hälfte der Erträge (sofern der Versicherte 62 Jahre oder älter ist und mindestens zwölf Jahre lang Beiträge gezahlt hat). Doch Achtung: Steuerneutral bleibt der Ansparanteil nur dann, wenn der Versicherte bis zur Auszahlung Beiträge zahlt.

 

Bei einer Leibrente liegt der zu versteuernde Anteil noch niedriger. Abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenstart sind es beispielsweise bei 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18, bei 67 Jahren 17 Prozent. Gewinne aus einem Sparplan müssen dagegen (bis auf den Freibetrag von 801 €/Person) in voller Höhe mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden.

 

Absicherung von Lebensrisiken mit der fondsgebundenen Rentenversicherung

 

Welches aber ist der grundsätzliche Unterschied zwischen Sparplan und Rentenversicherung? Ein Sparplan dient dem Vermögensaufbau. Eine Versicherung sichert Lebensrisiken ab. Die fondsgebundene Rentenversicherung zum Beispiel das Risiko Altersarmut. Und daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil gegenüber dem Fondssparen.

 

Entscheidet der Kunde sich für die Verrentung der Auszahlung, kann er sich darauf verlassen, dass die monatliche Leibrente bis an sein Lebensende auf seinem Konto landet, egal wie alt er ist – selbst, wenn im Einzelfall die zur Verfügung stehende Summe „aufgebraucht“ sein sollte. Über dieses klare Plus an Sicherheit sind sich viele Kunden nicht im Klaren. Es kann ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium für Wahl einer FRV sein.

 

Ebenso kann der Kunde bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die sogenannte „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ hinzuwählen. Diese Wahlmöglichkeit gewährleistet, dass im Falle des Ausscheidens der Versichertenperson aus dem Erwerbsleben aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls die Versicherung selbst die Beiträge für die FRV weiterzahlt, so dass am Ende der Vertragslaufzeit die ursprünglich vereinbarte Ablaufleistung für eine einmalige Kapitalzahlung oder die Rente zur Verfügung steht. Somit ist die Altersvorsorge gesichert.

 

 

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