Haftung & Recht

 

Vermögensschadenhaftpflicht – Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

 

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Aufgrund ihrer besonderen Verantwortung benötigen Rechtsanwälte, Steuerberater und andere freie Berufe für ihre Berufsausübung eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie in einem Schadenfall vor hohen finanziellen Folgen.

Die Berufshaftpflichtversicherung klärt für Sie, ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, erfolgt nach der Prüfung der Schadenshöhe ein Ausgleich (Zahlung) durch die Versicherungsgesellschaft. Unberechtigte Ansprüche werden dem Anspruchsteller gegenüber zurückgewiesen.

Wir kennen die Risiken, die sich für Bürogemeinschaften oder Sozietäten ergeben, und erstellen im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen ein zur individuellen Situation passendes Absicherungskonzept. Auch berufliche Änderungen sollten stets ein Anlass für eine Überprüfung des Versicherungsschutzes sein.

Nutzen Sie unsere Expertise, die wir in jahrelanger Begleitung von Einzel-Kanzleien, Bürogemeinschaften und Sozietäten aufgebaut haben. 

 

Exzedentenversicherung

 

Größere Mandate stellen im Hinblick auf die Haftung ein größeres Risiko dar. Sie erfordern die Absicherung einer höheren Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung.

Die Erhöhung kann durch die Anpassung des bestehenden Vertrages oder durch den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung erfolgen. Die Exzedentenversicherung stockt eine bereits vorhandene Grundversicherung um die vereinbarte Versicherungssumme auf. Der Exzedentenvertrag kann für die Dauer des Mandates vereinbart werden.

 

Bürohaftpflichtversicherung

 

Der Betrieb einer Kanzlei kann auch Haftpflichtansprüche mit sich bringen, die nicht auf eine rechtliche Falschberatung zurück zu führen sind. Es sind auch Sach- und Personenschäden möglich, die erhebliche finanzielle Folgen bedeuten können.

Klassische Schadenbeispiele in einem Büro sind: einem Besucher wird der Kaffee nicht in der Tasse serviert, sondern direkt auf den Anzug. Ein anderer stürzt in Ihrem Büro die Treppe hinunter. Ebenso können Schäden an den gemieteten Sachen (Mietsachschäden) entstehen. Ein überlaufendes Waschbecken und der Wohngebäudeschaden ist entstanden. Oder ein durch ein elektrisches Gerät verursachter Kabelbrand ist Ursache für einen erheblichen Brandschaden.

Die Bürohaftpflichtversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu einer Berufshaftpflichtabsicherung. Sie bietet die Abwehr bei unberechtigten und eine Schadenszahlung bei berechtigten Ansprüchen an. Die Prämie richtet sich in der Regel nach der Anzahl der tätigen Personen. Der Abschluss einer Bürohaftpflichtversicherung ist für viele Mieter eine Voraussetzung für den Mietvertrag.

 

Strafrechtsschutz

 

Der Beruf des Steuerberaters ist gefahrgeneigte Arbeit. Wenn Berater die steuerlichen Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, geraten sie nicht selten selbst unvorhergesehen in die Schusslinie der Strafverfolgungsbehörden.

Wenn Mandanten an Vermögensmaximierung durch Steuerminimierung denken, ist das für sich genommen legitim und vollkommen normal. Folglich werden Berater dieses Ziel der Mandanten mit legalen Mitteln auch verfolgen. Allerdings schließt das nicht aus, dass auch sie dabei ins Visier der Steuerfahnder gelangen. Zwar enthalten Abgabenordnung (AO) und Strafgesetzbuch (StGB) keine speziellen Straf- und Bußgeldtatbestände für Steuerberater. Das verhindert aber nicht, dass sie ebenfalls in den Strudel steuerstrafrechtlicher Ermittlungen gezogen werden.

Ermittlungen gegen Mandanten werden nicht selten von der Aussage geprägt: „Ich habe das doch alles so gemacht, wie es der  Steuerberater empfohlen hat “. Damit liegt der „schwarze Peter“ wieder auf Seiten der Steuerberater.

Ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor ist die Komplexität des Steuerrechts. Besonders groß ist das Risiko für den Steuerberater, wo zum Mandantenkreis regelrechte „Steuerverweigerer“ gehören. Kein Berater kann sicher sein, dass alle seine Mandanten die Steuerminimierung nur innerhalb legaler Grenzen betreiben. Damit sind Konflikte vorgegeben: Erhält ein Berater beispielsweise Kenntnis von auswärtigen Schwarzgeldkonten eines Mandanten, muss er sich zwingend über Konsequenzen anlässlich der Steuererklärung Gedanken machen, wenn die zu erwartenden Zinserträge nicht auftauchen. Viel zu schnell können Berater sonst Beteiligte einer Straftat sein. Der Vorwurf lautet dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§§ 370 AO, 25 StGB).

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sollten sich daher Gedanken über die Abdeckung durch einen speziellen Straf-Rechtsschutz machen. 

 

Cyberschutz

 

Auch die Absicherung von Cyberrisiken ist für Kammerberufe von hoher Bedeutung. Mandantenbriefe, Geschäftsdaten, Gutachten, Abrechnungen – sensible Daten sind in den Systemen von Freiberuflern gespeichert und werden mit anderen Stellen ausgetauscht. Zudem können Cyberattacken für Freiberufler schnell eine strafrechtliche Bedeutung erlangen. 

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) sind diese nämlich verpflichtet, Cybervorfälle, egal wie geringfügig, innerhalb von 72 Stunden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Freiberufler schaffen es in dieser Frist aber häufig nicht, da sie beruflich zu sehr eingebunden sind. Und so wird der Cybervorfall aufgrund der Nichteinhaltung von Obliegenheiten zum Straftatbestand. Benötigt wird daher ein Deckungskonzept, das eine permanente Verfügbarkeit von externen Experten (z.B. IT-Forensiker, Fachjuristen, etc.) beinhaltet.