Einkommensschutz

Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Sie leisten viel für Ihre Mandanten. Und für sich? In jedem Fall mussten und müssen Sie viel für Ihren Beruf aufbringen. Sei es durch lange Ausbildungszeiten, durch geringes Einkommen in der Anfangsphase oder durch die reglementierte Vergütung. Nicht zu schweigen von der überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung, die nicht selten auch Ihrem privaten Umfeld einiges abverlangt.

Was aber ist, wenn Krankheit oder ein Unfall den Aufbau Ihres Lebensstandards stören? Vielfach müssen Menschen wegen Unfall oder Krankheit ihren Beruf aufgeben und geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Haben Sie eigentlich eine Absicherung für den Ernstfall?

Sie sind über das berufsständische Versorgungswerk versichert. Doch reicht das? Das Versorgungswerk zahlt Ihnen bei Berufsunfähigkeit erst dann eine Rente, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht mehr ausüben können und Sie Ihre Zulassung zurückgeben. Eine vollständige Berufsunfähigkeit besteht für das Versorgungswerk jedoch nur bei schwersten Erkrankungen oder Unfallfolgen. Das sind Fälle, die in der Realität jedoch nicht an der Tagungsordnung sind, die psychisch begründeten Fällen sind dagegen stark angestiegen.

Eine ergänzende Absicherung ist deshalb wichtig. Die Versicherer bieten Ihnen bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50% Versicherungsschutz, um einen potentiellen Einkommensverlust auszugleichen, wenn Sie nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit nur noch teilweise arbeiten können. Wir kennen die Versicherer, die Ihnen mit einem vorteilhaften Bedingungswerk einen optimalen Schutz anbieten.

Gerade in jungen Jahren weiß man häufig noch nicht, in welche Richtung einen der berufliche Weg führen wird – weiterhin als angestellter Rechtsanwalt, als Partner in einer Kanzlei, als Syndikusanwalt in einem Unternehmen oder in den öffentlichen Dienst, z.B. als Richter. Es ist jedoch wichtig, die verschiedenen Optionen bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen.  Der öffentliche Dienst kennt den Begriff der Dienstunfähigkeit. Doch nur wenige Versicherungen decken die Dienstunfähigkeit ab. Im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen besprechen wir Ihre beruflichen Wünsche und Ziele und schlagen Ihnen die dazu passenden Absicherungsprodukte vor.

 

Praxisversicherung

 

Besonders bei Freiberuflern ist es wichtig, dass finanzielle und existenzielle Einbußen, die durch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes entstehen können, abgesichert sind.  Sei es, dass eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebes durch Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel oder Diebstahl und Vandalismus verursacht wird: dann greift der Unterbrechungsschutz der Inventarversicherung.

Aber auch eine Krankheit oder ein Unfall des Freiberuflers bringen unmittelbar den Betriebsablauf und das Einkommen in Gefahr.

Die Existenz des eigenen Betriebes und auch der Familie kann mit einer Praxisversicherung abgesichert werden. Diese überbrückt fehlende Erträge, solange der Selbstständige ausfällt und greift sogar schon bei einer Arbeitsunfähigkeit von 70 Prozent.

Gedeckt sind die Fixkosten des Betriebes wie z.B. Löhne und Gehälter, Sozialabgaben für Mitarbeiter, Mieten und Pacht, Abschreibungen, Leasingraten, Grundgebühren für Energieversorgung und Kommunikation, Beiträge für Berufsverbände und betriebliche Versicherungen sowie Zinsen für laufende Kredite.

Bei der Weiterführung des Betriebes mit Hilfe einer Ersatzkraft, werden diese Kosten ebenfalls übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gewinn, der bei einer Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden kann, abgesichert wird.

 

Fazit: Mit einer Praxisversicherung wird der Erfolg des Unternehmens, das Auskommen der Mitarbeiter sowie die persönliche Existenz abgesichert und ist somit unverzichtbar für jeden Selbstständigen.