· 

Diese Versicherungen gehören in die Schultüte

Nach den Sommerferien ist wieder Einschulung. Für Kinder ist der Schulstart ein Meilenstein, und auch für Eltern bedeutet er eine Zäsur: ihr Kind wird unabhängiger, will womöglich den Schulweg ohne Begleitung bewältigen. Versicherer bieten zahlreiche Policen speziell für Kinder an, mit denen etwa Risiken auf dem Schulweg abgesichert werden können.

 

Wer seine Kinder absichern will, sollte zunächst den eigenen Versicherungsschutz überprüfen. Das hat zwei Gründe: erstens sind Kinder darauf angewiesen, dass ihre Eltern in der Lage sind, sie angemessen zu versorgen. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt Eltern darum eine Privathaftpflicht-, eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung. Diese Policen sichern die Familie bei schweren Schicksalsschlägen finanziell ab.

Der zweite Grund, weshalb besorgte Eltern zunächst die eigenen Versicherungen überprüfen sollten: Kinder sind oft automatisch mitversichert, zum Beispiel bei der privaten Haftpflichtversicherung. Solange sie noch zur Schule gehen, studieren, in einer Ausbildung stecken, unverheiratet und unter einem vom Versicherer festgelegten Alter (häufig 25) sind, genießen sie Versicherungsschutz über die Eltern. Bis zu ihrem siebten Lebensjahr sind Kinder noch nicht einmal deliktfähig, wie es im Fachjargon heißt. Im Straßenverkehr gilt dafür eine Altersgrenze von zehn Jahren. Sind Kinder jünger, wenn sie einen Schaden verursachen, müssen ihre Eltern nicht haften. Damit es nicht zum Nachbarschaftskrieg kommt, falls der Fünfjährige mit Steinen das Auto des Nachbarn zerkratzt, bieten manche Versicherungen den Haftpflichtschutz auch für deliktunfähige Kinder an.

 

Sinnvoll kann unter anderem eine Unfallversicherung für das Schulkind sein. Der gesetzliche Unfallschutz für Kinder gilt nämlich nur auf dem Weg zur Schule und zurück. Unfälle beim Freizeitsport, auf dem Spielplatz oder auf Privatwegen sind dadurch nicht abgesichert. Erleidet ein Kind durch einen Unfall in der Freizeit eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, müssen Eltern teils große Summen aufbringen, damit ihr Kind weiterhin mobil ist – sie müssen etwa ihr Haus behindertengerecht umbauen. Solche Investitionen sollte die Einmalzahlung der Unfallversicherung an die Eltern decken. Der BdV rät zu einer Mindestsumme von 200.000 Euro. Darüber hinaus kann man für das Kind eine lebenslange Unfallrente absichern.

 

Als leistungsstärkere Alternative nennen die BdV-Experten die Kinderinvaliditätsversicherung. Rund 60 Prozent aller schwerbehinderten Kinder sind durch eine Krankheit invalide geworden, zitiert der BdV aus der Schwerbehindertenstatistik. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet als Leistung eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

 

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten und packen Sie Ihrem Kind den passenden Versicherungsschutz „in die Schultüte“, damit es vom ersten Schultag an bestens abgesichert ist. Terminvereinbarung unter 02131/3831189.