· 

Produkthaftung: Wofür Handwerker*innen im Alltag haften

Kund*innen erwarten von Handwerker*innen vor allem fehlerlose Arbeit. Handwerker*innen haften den Kund*innen gegenüber allerdings nicht nur für die handwerklichen Tätigkeiten, sondern unter Umständen auch für das eingebaute Material.

 

Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen – im privaten wie im beruflichen Leben. Daher sollte jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um Sachschäden oder Personenschäden für Dritte abzusichern. Denn ein Haftungsrisiko besteht bei Unternehmen, speziell bei Handwerker*innen, manchmal bei überraschenden Dingen.

So stellt nicht nur die handwerkliche Arbeit selbst ein Risiko für Mängel dar, auch das verbaute Material kann Probleme verursachen. Speziell bei Elektriker*innen oder Heizungsinstallateur*innen können Schäden durch mangelhafte Geräte teure Folgen haben. Ob nun ein größerer oder kleinerer Schaden, die Kund*in wendet sich immer zuerst an den/die Handwerker*in. Dabei ist eigentlich nicht ersichtlich, warum ein/e Handwerker*in für defekte Produkte haften soll, die er/sie lediglich eingekauft und dann verbaut hat.

 

Üblicherweise muss er/sie selbst dafür auch nicht geradestehen. Der/Die Verkäufer*in, also Hersteller oder Händler, haftet für die Produkte. Allerdings sieht das mit den Kosten für den Einbau, einen anschließenden Aus- und erneuten Einbau anders aus. Hier besteht durchaus das Risiko, dass der/die Handwerker*in auf diesen Kosten sitzenbleibt.

 

Viele Streits landen vor Gericht

Noch komplizierter wird es für Handwerker*innen, wenn der/die Kund*in selbst etwa Lampen oder Fliesen kauft. Übersieht das Unternehmen als Experte hier eventuelle Mängel, kann der/die Kund*in ihn zur Verantwortung ziehen – nicht nur für die Arbeitskosten, auch für die mangelhafte Ware.

 

Machen Handwerker*innen ihren Kund*innen auf problematische Dinge bei den Produkten aufmerksam und dokumentieren das ordnungsgemäß – der/die Kund*in besteht dennoch auf den Einbau und geht dann etwas schief, können die Dienstleister ihre Arbeitskosten den Kund*innen in Rechnung stellen. Der/Die wiederum muss sich diese Beträge bei dem Unternehmen zurückholen, bei dem er/sie eingekauft hat. Da wundert es nicht, dass viele Streits vor Gericht geklärt werden müssen.

 

Tipps für Handwerker*innen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Fehleinschätzung. Zudem wird im Rahmen der Schadenmeldung an die Betriebshaftpflichtversicherung juristisch geprüft, ob der/die Versicherungsnehmer*in für diesen Fehler überhaupt haftbar gemacht werden kann. Eine aktuelle Police sollte beispielsweise die Leistungen Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden einschließen.

 

Geliefertes Material sollten Unternehmer*innen immer gründlich prüfen, ob sie es selbst bestellt haben oder der/die Kund*in es gekauft hat. Sind Mängel ersichtlich, sollten sie sofort angezeigt werden. Hat der/die Kund*in Material besorgt, bei dem der/die Handwerker*in aufgrund der mangelhaften Qualität Bedenken für einen Einbau hat, ist ein entsprechender Hinweis in Richtung des Kunden dringend angeraten. Ferner lohnt es sich, bei Haftpflichtpolicen regelmäßig die Inhalte prüfen zu lassen. Vor allem ältere Verträge sind nicht immer an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

 

Welches ist die richtige Versicherungspolice für Ihren Handwerksbetrieb? Das klären wir im gemeinsamen Gespräch und schlagen Ihnen passende Lösungen für Ihren Betrieb vor – und das mit einem optimalen Preis-/Leistungs-Verhältnis. Terminvereinbarung unter: 02131/3831189.