· 

Gesetzliche Krankenversicherung: Diese 10 Leistungen wurden seit 1989 gestrichen

Wenn es um die Absicherung unseres Wichtigsten – unserer Gesundheit – geht, sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einer ständigen Kürzung von Leistungen ausgesetzt.  In den vergangenen drei Jahrzehnten sind in der GKV immer wieder wichtige Leistungen gekürzt oder gestrichen worden. Hier haben wir die gravierendsten Änderungen seit 1989 zusammengestellt.

 

1989

Mit dem damaligem Gesundheitsreformgesetz gibt es unter anderem eine Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln auf 10 Prozent der Kosten. Bei vielen Arzneimitteln werden nur noch bestimmte Festbeträge erstattet. Kosten, die darüber hinaus gehen, trägt fortan der Patient. Bei stationären Krankenhausfahrten wird eine Selbstbeteiligung von 20 D-Mark eingeführt. Für Brillengestelle gibt es nur noch 20 DM Zuschuss, bei Gläsern werden Festbeträge festgesetzt. Kosten für Kontaktlinsen werden nur noch bei einer zwingenden medizinischen Begründung erstattet.

Das Gesundheitsreformgesetz halbiert beim Zahnersatz die Zuzahlung für das Honorar auf 50 Prozent. Zu Laborkosten gibt es eine Senkung von 60 auf ebenfalls nur noch 50 Prozent. Sterbegeld wird für Neuversicherte gestrichen. Bei bereits Versicherten gibt es erhebliche Kürzungen, zum Beispiel auf 1.050 DM für Familienversicherte. Aufnahmebedingungen für die preiswerte Rentnerkrankenversicherung werden verschärft.

1993

Das sogenannte Gesundheitsstrukturgesetz bringt nur vier Jahre später weitere Einschränkungen. So wird die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln auf alle Medikamente ausgedehnt und erhöht, die Selbstbeteiligung im Krankenhaus von 5 auf 12 DM mehr als verdoppelt. Die bereits eingeführte Verschärfung der Aufnahmebedingungen in die Rentnerkrankenversicherung wird weiter forciert: Nur, wer mindestens 90 Prozent seiner zweiten Lebensarbeitshälfte in der GKV pflichtversichert war, kann fortan aufgenommen werden.

 

1997

Mehrere Gesetze – das Beitragsentlastungsgesetz sowie das 1. und 2. Neuordnungsgesetz – verschlechtern die Lage für GKV-Versicherte weiter. Bei Heilmitteln steigt die Eigenbeteiligung von 10 auf 15 Prozent. Auch wächst die Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten auf 17 in den alten, beziehungsweise 14 DM in den neuen Bundesländern. Bei Hilfsmitteln gibt es erstmals eine Eigenbeteiligung für Einlagen, Bandagen und andere Mittel in Höhe von 20 Prozent.

Zuschüsse zum Zahnersatz werden weiter gekürzt – von 50 auf 45 Prozent. Selbst bei tadellos geführtem Bonusheft sinken sie von 60 auf 55 Prozent. Für ab 1979 Geborene wird der Zahnersatzzuschuss von Ausnahmen abgesehen gestrichen. Und immer wieder: Erhöhungen der Eigenbeteiligung. In diesem Jahr beispielsweise bei Heil- und Arzneimitteln oder bei Fahrtkosten.

 

1997-1998

Der Gesetzgeber kürzt das Krankengeld auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens und nur noch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. 1998 wird zudem die prozentuale Beteiligung beim Zahnersatz durch Festzuschüsse ersetzt. Hochwertiger Ersatz wird damit für GKV-Versicherte noch teurer.

 

1999

Kleine Verschnaufpause im Kürzungsmarathon, zumindest, was den Zahnersatz betrifft. Die erst kurz zuvor eingeführten Festzuschüsse werden wieder abgeschafft. Stattdessen kehrt die prozentuale Beteiligung wie vor dem 1. Juli 1997 zurück. Auch die Streichung der Zuschüsse für jüngere Versicherte wird zurückgenommen.

 

2004-2005

Pause vorbei – in diesem Jahr schlägt das GKV-Modernisierungsgesetz richtig zu: Die Praxisgebühr in Höhe von 10 DM für jeden ersten Arztbesuch pro Quartal wird eingeführt. Außerdem werden für GKV-Versicherte Zusatzbeiträge in Höhe von zunächst 0,9 Prozent fällig. Sterbegeld wird ebenso wie Entbindungsgeld komplett gestrichen. Die ambulante Fahrtkostenerstattung entfällt. Bei Sehhilfen entfallen – außer für schwer Sehbeeinträchtigte – die Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. Beim Zahnersatz erhalten Patienten ab 2005 nur noch einen „befundbezogenen Festzuschuss“.

 

2007

Hochwertige Arzneimittel dürfen nur noch verordnet werden, wenn vorher eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt wurde. Leistungsbeschränkungen für Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings und Ähnlichem treten in Kraft, sofern die Behandlung als „selbst verschuldet“ eingestuft wird.

 

2011 und 2015

Die Gesundheitsreformen dieser Jahre wirken sich vor allem auf die Beitragshöhe für GKV-Versicherte aus. Zunächst wird der kurzzeitig gesenkte Beitrag von 14,9 wieder auf die vorherigen 15,5 Prozent angehoben. Gleichzeitig gibt es in der Regel keine Begrenzung für Zusatzbeiträge mehr. 2015 kommt schließlich der kassenindividuell erhobene Zusatzbeitrag. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag sinkt in diesem Zuge auf 14,6 Prozent.

 

Fazit

Die Gesundheitsausgaben für Menschen über 60 Jahre sind doppelt hoch im Vergleich zu allen Mitgliedern der GKV. In wenigen Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter vorrücken, in dem mit hohen Ausgaben für ihre Gesundheitserhaltung gerechnet werden muss. Daher werden die Ausgaben der GKV stark anwachsen. Diese ansteigenden Kosten werden jedoch aufgrund der Abnahme des erwerbsfähigen Bevölkerungsanteils kaum durch höhere Einnahmen aufgefangen werden können. Die Politik wird daher nicht umhinkommen, das Leistungsportfolio der GKV weiter einzuschränken.

 

Wer also einen fest definierten Leistungsumfang für seinen Gesundheitsschutz haben möchte, sollte über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken. Diejenigen, für die dieses nicht infrage kommt, sollten darüber nachdenken, wie Sie die gesetzliche Gesundheitsversorgung um private Zusatzversicherungen (z.B. für die stationäre Behandlung, für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung, usw.) ergänzen. Hierfür bieten zahlreiche Versicherungen ein umfangreiches Portfolio an.

 

Wir beraten Sie, welches Produkt am besten zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter: 02131/3831189.