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Das Versorgungswerk der Rechtsanwält:innen – Wie sehen die Ansprüche bei Berufsunfähigkeit aus?

Rechtsanwälte haben Anspruch auf Ruhegeldzahlung bei Berufsunfähigkeit durch das Versorgungswerk. Aus zwei Gründen entschließen sich viele Anwälte, zusätzlich privat vorzusorgen.

 

Erstens ist das Versorgungswerk sehr restriktiv bei der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit.

So definiert bspw. das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen in seiner Satzung, „dass ein Mitglied, das (1.) mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer nur noch in der Lage ist, im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig zu sein, und (2.) ihre oder seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt einstellt oder eingestellt hat, erhält eine Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer." 

Konkret bedeutet dies, dass Rechtsanwält:innen, die ihre eigene Kanzlei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen können, aber bspw. noch Rechtsgutachten verfassen könnten, vom Versorgungswerk auf diese Tätigkeit verwiesen werden können, ohne dass er oder sie diese aber auch faktisch ausübt (so genannte abstrakte Verweisung). Dagegen verzichten private Berufsunfähigkeitsversicherungen auf solche abstrakten Verweisungen.

 

Auch die Rechtsprechung hat in Bezug auf das Versorgungswerk hohe Maßstäbe an die „Unfähigkeit, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben“ gestellt. So hat das OVG Münster in einem Gerichtsverfahren gegen das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW geurteilt, dass „der Kläger wegen Krankheit nicht mehr fähig ist, vollzeitig einer anwaltlichen Tätigkeit nachzugehen. Er ist aber nach den vorliegenden Erkenntnissen in der Lage, trotz seiner Erkrankung anwaltlich tätig zu sein und aus dieser anwaltlichen Tätigkeit mehr als nur unwesentliche Einkünfte zu erzielen. Einkünfte sind … immer dann unwesentlich, wenn sie unterhalb des Existenzminimums liegen.“

 

Doch auch wenn das Versorgungswerk die Leistungspflicht anerkennt, benötigen Rechtsanwälte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rente des Versorgungswerks ist in voller Höhe zu versteuern; darüber hinaus sind auf diese Rente volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von den Versicherten selbst zu bezahlen. Die Netto-Berufsunfähigkeitsrenten aus dem Versorgungswerk betragen daher in der Regel maximal 50% des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit. Diese Beträge reichen in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard zu halten, die üblichen Lebenshaltungskosten für die eigene Person, geschweige denn für die Familie zu finanzieren.

 

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