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Die Absicherung der Berufsunfähigkeit – auch für Rechtsanwält:innen eine enorm wichtige Entscheidung

Zu Anfang des neuen Jahres wollen wir uns in mehreren Blog-Beiträgen mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung für Jurist:innen beschäftigen – ein Thema, das insbesondere für Berufsunfänger:innen wichtig ist.

 

Verglichen mit Dachdecker:innen, Metzger:innen und Bergleuten, die zur Gruppe mit dem höchsten Berufsunfähigkeitsrisiko gehören, haben Rechtsanwält:innen einen relativ risikoarmen Beruf. Dennoch sollte man die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen. Zwar ist die Gefahr, durch einen Sturz vom Hausdach berufsunfähig zu werden, für Rechtsanwält:innen eher gering, dafür stieg in den letzten Jahren die Zahl stressbedingter Erkrankungen bei Akademiker:innen mit Bürojobs deutlich an. Bei Frauen gehen fast 40% der Berufsunfähigkeitsfälle auf psychische Erkrankungen, wie z.B. Burn-Out zurück. Darüber hinaus gehören Krebserkrankungen mit zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit – insbesondere bei Frauen bereits in jungen Lebensjahren.

 

Bei Anwält:innen sind die finanziellen Einbußen durch eine Berufsunfähigkeit enorm. Nicht selten sind diese existenzbedrohend. Darum sollte man sich genau überlegen, ab wann man einen gewissen Betrag absichern möchte. Einen geeigneten Versicherer zu finden, ist nicht ganz einfach, da im Leistungsfall das Kleingedruckte darüber entscheidet, ob eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird.

Der richtige Zeitpunkt

Sollten Studierende oder Rechtsreferendare schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, oder ist der richtige Zeitpunkt erst mit dem Berufseinstieg gekommen?

 

Für einen Abschluss in jungen Jahren sprechen ein frühzeitiger Schutz und die Chance, mit einem guten Gesundheitszustand fast jeden Vertrag zu bekommen. Gerade Juristinnen und Juristen verbringen ein Viertel ihrer Lebensarbeitszeit mit ihrer Ausbildung und sind dabei kaum gegen Berufsunfähigkeit geschützt.

 

Allerdings gibt es auch Gründe, die junge Menschen von einem Abschluss abhalten. Da sind vor allem die Kosten, die manche Studierende und Rechtsreferendare abschrecken. Die Versicherer bieten deshalb günstige Einsteigertarife an. Sie bieten den Vorteil, dass man bei geringen Prämien schon einen Berufsunfähigkeitsschutz besitzt, den man später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kann.

 

Spätestens als Berufseinsteiger sollte man sich der Frage stellen, wie man sein Einkommen absichert, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann. Letztlich muss jede:r für sich selbst abwägen, ab wann ihm/ihr das Risiko einer Berufsunfähigkeit versicherungswürdig erscheint. Selbst die Verbraucherzentralen raten zu einer frühen Absicherung, da es sich um ein elementares Risiko handelt.

 

Im nächsten Blogartikel werden wir uns mit dem Versorgungswerk für Rechtsanwält:innen beschäftigen und der Frage nachgehen, warum die Leistungen des Versorgungswerks im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht ausreichend ist.