Muss ich bei allen Versicherungen meine Krankheiten offenlegen? Und welche Beschwerden muss ich genau angeben? Wir klären, was es mit den Gesundheitsfragen auf sich hat.
Krankheiten und Vorerkrankungen sind ein sensibles Thema. In der Regel sprechen wir darüber nur mit engen Vertrauten und natürlich mit unseren Ärzten. Eine Ausnahme bilden Versicherungen: Bei einigen Policen ist es erforderlich, vor Abschluss der Versicherung Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Das sind Versicherungen, bei denen es um die Gesundheit der Versicherten geht, also insbesondere Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber natürlich auch Krankenversicherungen.
Mit den Informationen zum Gesundheitszustand oder dem Wissen über mögliche Vorerkrankungen nehmen die Versicherer eine Risikoeinschätzung vor. Sie berechnen so genau wie möglich, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde später die vereinbarten Leistungen erhält. Unkalkulierbare Risiken dürfen sie im Interesse aller Versicherten nicht übernehmen, da diese mit ihren Beiträgen ja die Leistungen bezahlen. So funktioniert im privaten Versicherungssystem die Prämienberechnung.
Welche Informationen werden genau abgefragt?
Die Gesundheitsfragen variieren je nach Versicherung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind beispielsweise Fragen nach der Körpergröße, dem Gewicht, stationären Behandlungen und ambulanten Therapien, chronischen Erkrankungen, psychotherapeutischen Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und zum Konsum von Zigaretten üblich. Damit keine Behandlungen vergessen werden, können Kunden die eigenen Behandlungsdaten („Patientenquittung“) bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung anfragen. Auch bei der privaten Krankenkasse können die Daten abgefragt werden. Diese verfügen über einen Überblick der ärztlichen Befunde der vergangenen Jahre. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Ärzte um eine Auskunft ihrer Erkrankungen und der vergangenen Behandlungen bitten.
Muss ich vollständig antworten?
Ja, auf jeden Fall! Sie sollten alle gestellten Fragen in Ruhe, vollständig und wahrheitsgetreu beantworten. Wichtig ist, dass Sie alle ärztlichen Behandlungen und (Vor-)Erkrankungen angeben, nach denen der Versicherer fragt. In der Regel beziehen sich die Fragen auf ambulante Behandlungen in den vergangenen fünf Jahren. Fragen zu stationären Behandlungen beziehen sich meist auf die vergangenen zehn Jahre. Auch bei Psychotherapien gehen die Gesellschaften zunehmend dazu über, den Zeitraum der letzten 10 Jahre zu betrachten.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Wenn der Versicherer etwa danach fragt, ob man Raucher oder Nichtraucher ist und der Antragsteller Kettenraucher ist, aber angibt, Nichtraucher zu sein, verstößt er gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Das bedeutet im Klartext: Kommt heraus, dass der Versicherte wissentlich oder aus Versehen eine Vorerkrankung oder eine ärztliche Behandlung bei Vertragsabschluss nicht angegeben hat, kann die Versicherung die Leistung mit Hinweis darauf ablehnen. Bei einer Leistungsprüfung kann demnach schnell offensichtlich werden, dass die Angaben bei Vertragsschluss falsch waren.
Die richtige Vorgehensweise beim Vorliegen von Vorerkrankungen
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die einzelnen Versicherungsunternehmen gleiche Gesundheitsrisiken unterschiedlich bewerten. Wenn Vorerkrankungen vorliegen, empfehlen wir daher stets, zunächst anonymisierte, unverbindliche Risikovoranfragen an mehrere Versicherungen zu richten. Damit verhindern wir, dass die Gesellschaften bereits im Anfrage- und Angebotsprozess personalisierte Daten von Ihnen speichern und u.U. an die gemeinsame Risikodatenbank der Versicherungswirtschaft weitergeben. Wir erhalten dann verbindliche Angebote der Gesellschaften und können gemeinsam entscheiden, welches der Angebote das vorteilhafteste für Sie ist.
Diese zusätzliche Dienstleistung kann für Sie nur ein unabhängiger Versicherungsmakler leisten, der Zugang zu einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen hat, und ist für Sie im Rahmen unserer Beratung kostenlos.
Verlassen Sie sich nicht auf Äußerungen von nur für eine Versicherung tätigen Vertretern, dass nur Vorerkrankungen zu erwähnen sind, die z.B. „nach subjektiver Einschätzung der Kunden zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten“! Das Verschweigen von Vorerkrankungen führt im Berufsunfähigkeitsfall zum Versagen des Versicherungsschutzes.
Möchten Sie Ihre Gesundheit, Ihr Leben oder Ihr individuelles Einkommen absichern? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Im persönlichen Vorgespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam die passende Vorgehensweise, um die zu Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen passenden Angebote mit einem optimalen Preis- und Leistungs-Verhältnis zu erhalten und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen.
Terminvereinbarung unter: 02131/3831189.