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Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige (Teil 2)

Betriebliche Versicherungen: Diesen Schutz braucht Ihr Unternehmen

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung: Wer anderen einen Schaden zufügt

Eine kleine Unachtsamkeit kann große Schäden anrichten – das gilt sowohl beruflich als auch privat. Im Privatleben schützt die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Bei einer selbstständigen Tätigkeit sind es entsprechend Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Für bestimmte Berufsgruppen sind solche Versicherungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Architekten oder Unternehmensberater beispielsweise brauchen auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Für Selbstständige im produzierenden Gewerbe sollte darüber hinaus auch über den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Denn Hersteller haften für Produktmängel, auch wenn sie jene nicht selbst verschulden. An dieser Stelle kommt die Versicherung in Spiel.

Cyberversicherung: Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts

 

Die Unternehmenssicherheit mit ihren klassischen Handlungsfeldern Brandschutz, Security (Schutz gegen Einbruch, Diebstahl, Sabotage) und Naturgefahren (zum Beispiel Überschwemmung oder Starkregen) muss im 21. Jahrhundert um das Risiko der Informations- und Cybersicherheit ergänzt werden. Hacker-Angriffe oder Spam-Attacken und daraus resultierende Schäden sind zunehmend zum Problem für Unternehmen geworden, der entsprechende Versicherungsschutz wird deshalb immer relevanter. Jeder Unternehmer sollte sich mit seinem individuellen Risiko und den möglichen Folgen eines Angriffs auseinandersetzen – und die Absicherung durch eine entsprechende Versicherung gegen Cyberschäden in Angriff nehmen.

 

Eine Cyberversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Hackerangriffs. Der Versicherer bietet Unternehmen obendrein viele Serviceleistungen im Notfall. Diese Versicherung übernimmt:

·       die Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen,

·       Kosten für die Datenwiederherstellung,

·       Schadensersatzforderungen im Fall von Datenverlust- und missbrauch,

·       Bezahlung der IT-Forensik,

·       Beratung in IT-und Datenschutzrecht durch spezialisierte Anwälte,

·       Krisenkommunikation und Informationskosten.

 

Diese Versicherung ist aber mehr als eine reine Schadenversicherung: Weil nach einem Angriff jede Minute zählt, um die Auswirkungen zu begrenzen, und weil auch die Rechte von Dritten berührt sein können, bietet eine Cyberpolice zugleich wichtige Serviceleistungen.

 

Die Rechtsschutzversicherung: Absicherung für den Streitfall

Probleme mit Mitarbeitern, Partnern oder Kunden können sich zu einem kostspieligen Streit vor Gericht auswachsen. Dafür kann eine Rechtsschutzversicherung aufkommen. Schutz für den privaten und beruflichen Bereich gibt es oft als Kombipaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Gründern zugeschnitten ist. Diese Versicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

·       die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts,

·       Gerichtskosten,

·       Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare,

·       Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss,

·       Kosten für Mediationsverfahren.

 

Rechtsschutzversicherungen können auch Mediationsverfahren übernehmen. Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld.

 

Das Einstellen von Mitarbeitern bringt Versicherungspflichten mit sich

Durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen diverse gesetzliche Versicherungspflichten. Ansprechpartner sind hier die Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Eine branchenunabhängige Übersicht für Arbeitgeber hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt.

 

Welche Versicherungen sind darüber hinaus für Unternehmen relevant?

 

Kraftfahrzeugversicherung

Hat der Betrieb eigene Fahrzeuge, brauchen diese selbstverständlich eine Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer Schäden am eigenen Firmenfahrzeug versichern möchte, braucht eine Kaskoversicherung.

 

Manche Versicherungen bieten bereits ab 3 Firmenfahrzeugen kostengünstige Flottenversicherungen an. Sprechen Sie uns an und wir führen für Sie eine Ausschreibung unter verschiedenen Versicherungsunternehmen durch.

 

Rückrufkostenversicherung

Rückrufe von Produkten sind in der Produkthaftpflicht in der Regel nicht inbegriffen. Für solche Fälle bietet sich eine Rückrufkostenversicherung an.

 

Umwelthaftpflichtversicherung

Sinn machen kann je nach Art des Betriebs auch eine Umwelthaftpflichtversicherung. Sie erfüllt Schadensersatzansprüche, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser und Luft verunreinigt werden. Viele Versicherungen integrieren diesen Schutz in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung

 

Geschäftsinhalts- und Gebäudeversicherung

Hier geht es um das dingliche Vermögen Ihres Unternehmens in Ihren: Büroausstattung, Maschinen, Waren und Vorräte. Im Geschäftsinventar und eigenen Betriebsgebäuden sind häufig hohe Vermögenswerte gebunden.

 

Je nach Risikoeinschätzung können Geschäfts-Inhaltsversicherungen und Geschäfts-Gebäudeversicherungen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden etc. abgeschlossen werden.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Brand in einer Betriebsstätte kann für das Unternehmen existenzbedrohende finanzielle Folgen haben, z.B. durch Umsatzausfälle, wenn die Betriebsstätte vorübergehend nicht genutzt werden kann.

 

Es gibt am Markt eine Vielzahl von Versicherungen zum Schutz vor einer Betriebsunterbrechung. Standardmäßig decken diese Versicherungen finanzielle Folgeschäden ab, die auf Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Naturgefahren zurückgehen.

 

Betriebsschließungsversicherung

Generell tritt die Betriebsschließungsversicherung ein, wenn ein Unternehmen von der zuständigen Behörde geschlossen werden muss, wenn eine meldepflichtige Krankheit oder Krankheitserreger auftreten. Beispiele dafür sind der Salmonellenbefall in der Eisdiele, eine Norovirus-Erkrankung bei Hotelangestellten oder Coli-Bakterien in der Metzgerei.

 

Unsere Dienstleistung für Sie

Für uns ist es wichtig, Ihr Unternehmen im Rahmen einer Betriebsbesichtigung ausführlich kennen zu lernen. Insbesondere achten wir auch darauf, dass die wichtigsten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, damit eine Versicherung bei Nichtbeachtung der Vorschriften im Schadenfall Ihnen den Versicherungsschutz versagt. Darüber hinaus ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die zu Ihrem Unternehmen passenden Versicherungssummen.

 

Im Rahmen einer Ausschreibung unter verschiedenen Versicherungsunternehmen prüfen wir das Preis-/Leistungs-Verhältnis der Angebote und können Ihnen attraktive Vorschläge unterbreiten. Dabei ist es uns wichtig, stets auch Deckungskonzepte zu berücksichtigen, die speziell für bestimmte Branchen zugeschnitten sind und branchenspezifische Deckungsinhalte beinhalten.

 

Starten Sie in die Selbstständigkeit? Oder möchten Sie einmal das Preis-/Leistungs-Verhältnis Ihrer bestehenden Versicherung überprüfen lassen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin unter: 02131/3831189.