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Gibt es nur die eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwält:innen?

Kunden berichten uns vermehrt, dass Marktteilnehmer, die als Vertreter:innen für nur eine Versicherung tätig sind, behaupten, dass nur sie alleine eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwält:innen anbieten können. In diesem Blog-Artikel beantworten wir Ihnen, ob diese Behauptung richtig ist. 

 

Generell können alle derzeit am Markt speziell für Jurist:innen verfügbare Lösungen sowohl von Vertretern der einzelnen Versicherungen als auch von unabhängigen Versicherungsmaklern angeboten werden. Dabei haben auch Versicherungsmakler Zugang zu günstigen Konditionen mit Nachlässen für Angehörige der angesprochenen Zielgruppen.

 

Nun zu der Frage: Gibt es nur eine sogenannte „Standesversicherung“ für Rechtsanwält:innen?

Aus der Sicht eines Versicherungsmaklers gibt es nie nur die eine Lösung am Markt. Es gibt derzeit mehrere Versicherungen, die Angehörigen Freier Berufe spezielle Produkte mit Sonderkonditionen anbieten.

 

Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers ist es, die Kundensituation genau zu analysieren und den Kund:innen mehrere mögliche Lösungen zu präsentieren und deren Vor- und Nachteile darzustellen.

 

An dieser Stelle möchte ich zwei Themenkreise darstellen, die aus meiner Sicht entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung haben:

 

1. Die beruflichen Entwicklungswünsche

Für viele Jurist:innen – insbesondere, für diejenigen, die in Großkanzleien tätig sind, in denen üblicherweise die Mitarbeiter:innen einer hohen Arbeits- und Zeitbelastung ausgesetzt sind – kommt in der beruflichen Entwicklungsplanung häufig eine spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B. als Richter:in oder in einer Behörde, in Betracht.

 

Im öffentlichen Dienst gibt es den Begriff der „Dienstunfähigkeit“. Hier attestiert ein Amtsarzt, dass man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Einige Versicherungen bieten im Rahmen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sog. „Dienstunfähigkeits-Klausel“ an. Damit wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Versicherer prüft nicht mehr, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit eintritt.  

 

Wichtig ist, dass die Dienstunfähigkeits-Klausel unbefristet ist. Ein vom eigenen Vertrieb sogenannter „Standes-Versicherer“ befristet die Dienstunfähigkeitsklausel jedoch bis zum 46. Lebensjahr. Dieses ist aus unserer Sicht ein entscheidender Nachteil, da das Risiko einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit zunehmendem Alter stark anwächst. Daher empfehlen wir stets Versicherer mit einer unbefristeten Dienstunfähigkeitsklausel.

 

2. Die individuelle Gesundheitshistorie

Viele Berufsanfänger:innen der juristischen Berufe sind aufgrund der langjährigen Ausbildung bereits ca. 30 Jahre alt, wenn Sie sich zum ersten Mal der Frage einer Berufsunfähigkeitsabsicherung widmen. Häufig berichten uns diese Kunden über Vorerkrankungen. Diese sind aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherungen vollständig zu benennen. Lassen Sie sich nicht von Äußerungen von Versicherungsvertretern verleiten, dass „nur die Vorerkrankungen zu benennen sind, die aus subjektiver Einschätzung zu einer Berufsunfähigkeit führen können.“

 

Bei Vorliegen von Vorerkrankungen empfehlen wir stets, zunächst anonymisierte, unverbindliche Risikovoranfragen an mehrere Versicherungen zu stellen. Damit verhindern wir, dass personalisierte Daten von Kund:innen bereits in der Anfrage- und Angebotsphase von den Versicherungen gespeichert werden und unter Umständen an die gemeinsame Risikodatenbank der Versicherungswirtschaft weiter gegeben werden. Wir erhalten dann Angebote der Gesellschaften mit Nennung der Konditionen, zu denen eine Versicherung bereit ist, den Kunden zu versichern. Aus unserer Erfahrung weisen diese Angebote eine sehr hohe Spannbreite auf. Wir können dann gemeinsam entscheiden, welches das aus Kundensicht vorteilhafteste Angebot ist.

 

Diese zusätzliche Dienstleistung kann nur ein unabhängiger Versicherungsmakler, der Zugang zu mehreren Versicherern hat, leisten und ist für unsere Kund:innen kostenlos.

 

Darüber hinaus prüfen wir, ob es Sinn macht, Sonderaktionen von Versicherungen zu nutzen, die bei der Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich eine reduzierte Gesundheitsprüfung durchführen. Kennzeichen dieser Sonderaktionen ist häufig, dass die Versicherungen lediglich geschlossene Fragen stellen, die mit Ja bzw. Nein zu beantworten sind, wohingegen im Regelfall offene Fragen gestellt werden, bei deren Beantwortung leicht etwas übersehen oder vergessen werden kann. Auch in diesem Fall gibt es mehrere Versicherungen, die im Rahmen dieser Sonderaktionen Rechtsanwält:innen günstigere Konditionen anbieten.

 

Zusammenfassung

Aus den dargestellten Themen wird deutlich, dass es nie nur die eine Lösung geben kann. Nutzen Sie daher die Expertise und Marktübersicht eines unabhängigen Versicherungsmaklers – gerade dann wenn es um eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt geht: der Absicherung Ihres Arbeitseinkommens.

 

Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin unter 02131/3831189 oder per Mail an info@fuhrmann-vm.de.