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Für wen sich eine Manager:innen-Haftpflichtversicherung lohnt

Manager:innen-Haftpflichtversicherungen bieten einen sinnvollen Schutz gegen Haftungsansprüche bei Managementfehlern. Denn wer als hohe:r Angestellte:r keine solche Versicherung besitzt, verliert bei Fehlentscheidungen im schlimmsten Fall sein/ihr komplettes Privatvermögen.

 

Wer von der Karriere träumt, rechnet mit Einfluss, Ansehen und hohem Gehalt. Doch was viele vergessen: Am Ende ist der/die Chef:in verantwortlich für das Unternehmen – und haftet bei teuren Managementfehlern im Extremfall mit dem eigenen Vermögen. Gefahren für solche Managementfehler lauern überall: Pandemie, Inflation, Cyberattacken und Klimawandel bergen Risiken – wer falsch liegt, kann dem Unternehmen kräftig schaden. Mit Directors & Officers Versicherungen (D&O) gibt es eine Police, die Führungskräfte dagegen schützt.

 

Dahinter steckt eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Und zwar eine, deren Zweck erst einmal widersinnig klingt: Unternehmen, die diese Versicherungen abschließen, versichern damit nämlich ihre eigenen Top-Manager:innen gegen Haftungsansprüche, die sie selbst einmal geltend machen könnten. Die Versicherung schützt also nicht die Firma, die sie als Vertragspartner abschließt, sondern das Privatvermögen ihrer leitenden Angestellten. Mittelbar helfen die Unternehmen sich damit allerdings auch selbst. Denn Schadenersatzforderungen gegen Manager:innen können deren finanzielle Möglichkeiten weit übersteigen. Dazu kommt: Ohne den D&O-Schutz lassen sich viele Manager:innen gar nicht mehr auf einen Top-Job ein.

Laut Versicherungs-Experten:innen steigen die Risiken von Managementfehlern im gegenwärtigen Wirtschaftsklima noch einmal signifikant an. Insbesondere die große Marktvolatilität, das hohe Inflationsniveau, der Klimawandel und Cyberkriminalität bergen große Gefahren für Manager:innen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Haftungs- und Schadenersatzklagen zu. Experten:innen rechnen zudem mit einer steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen, wenn Corona-Unterstützungsmaßnahmen in diesem Jahr auslaufen. Traditionell sind Insolvenzen eine der Hauptursachen für D&O-Ansprüche.

 

Versicherung zahlt bei Pflichtverletzungen

Grundsätzlich zahlt die D&O-Versicherung, wenn Manager:innen ihre Pflichten verletzen. Pflichtverletzung bedeutet, dass sie die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen ihrer Tätigkeit missachten. Konkret könnten das beispielsweise Fehlkalkulationen sein oder ungünstige Vertragsabschlüsse. Auch das Missachten von Verjährungsfristen bei finanziellen Forderungen gehört zu den typischen Fällen. Besitzen Manager:innen keine D&O-Versicherung, dann haften sie für Schäden, die dadurch entstehen, vor dem Gesetz in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen.

 

Die D&O-Versicherung schützt Manager:innen sowohl vor Schadenansprüchen von innen, also durch das eigene Unternehmen, als auch für solche, die von außen kommen, zum Beispiel durch Aktionäre. Wichtig: Der Versicherungsfall tritt nicht allein wegen des Schadens ein, sondern erst, wenn das Unternehmen daraufhin auch einen konkreten Anspruch gegen eine:n Manager:in, Vorstand/Vorständin, Geschäftsführer:in oder Aufsichtsrat/Aufsichtsrätin geltend macht. Die dabei geforderten Summen gehen oft in die Millionen. Laut einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollen Verantwortliche nach Insolvenzen im Schnitt für fast 7 Mio. Euro geradestehen.

 

Neben der finanziellen Absicherung bietet die D&O-Police auch eine sogenannte passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, sie übernimmt die Kosten für Anwält:innen, Gutachter:innen und Gerichtsverfahren, bevor es zum Schadenersatz kommt. Der Grund dafür ist simpel: Schadenersatzforderungen gegen Manager:innen sind fast immer umstritten. Daher ist diese Abwehrfunktion ein wesentlicher Teil der D&O-Versicherung. Tatsächlich versuchen die Versicherungen aus eigenem Interesse zunächst, die Vorwürfe zu entkräften – sie ergreifen damit gewissermaßen Partei gegen den eigenen Versicherungsnehmer, also das Unternehmen, und zugunsten der versicherten Person, also des/der Manager:in.

 

Kein Freifahrtschein für Management-Fehler

D&O-Versicherungen decken allerdings nicht alle Managementfehler ab. Wer etwa einem Unternehmen vorsätzlich Schaden zufügt oder seine Pflichten wissentlich verletzt, genießt keinen Versicherungsschutz. Auch typische unternehmerische Risiken, etwa eine falsch eingeschätzte Marktentwicklung oder den Flop eines neuen Produktes, müssen die Firmen selbst tragen.

Die D&O-Versicherung ist nicht nur für Großunternehmen, wie großen Aktiengesellschaften, eine wichtige Absicherung. Auch in mittelständischen Unternehmen, die von angestellten Manager:innen geleitet werden, wird diese Form der Absicherung immer wichtiger, da die Schadensummen immer höher werden.

 

Es sind zunehmend auch immer mehr Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen, die ihren Mandanten den Abschluss einer D&O-Versicherung empfehlen. Denn diese Freiberufler kennen das Prinzip der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sehr gut; in ihrem Fall müssen sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit das Bestehen einer solchen Versicherung nachweisen.

 

Als Fachmakler für Freiberufler:innen kennen wir uns mit den Deckungsinhalten und den verschiedenen Anbietern der Vermögensschaden- und D&O-Versicherungen sehr gut aus. Nutzen Sie unsere Expertise und wir schlagen Ihnen eine zu Ihrer Situation passende Lösung vor.

 

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