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Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel – was ist zu tun?

Glückwunsch – Sie haben sich beruflich verändert, vermutlich sogar verbessert? Jetzt stellt sich die Frage, was durch den Jobwechsel eventuell bezüglich Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu veranlassen ist. Wen müssen Sie informieren, welche Möglichkeiten gibt es zur Vertragsanpassung?

 

Keine Meldepflicht: Nach dem Jobwechsel sind Sie weiter gegen Berufsunfähigkeit versichert

Eine „gute“ Berufsunfähigkeitsversicherung versichert immer den zuletzt ausgeübten Beruf, unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber und unabhängig davon, welcher Beruf beim Abschluss der BU ausgeübt wurde. Daher brauchen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in aktuellen Tarifen nicht über einen Jobwechsel oder Arbeitgeberwechsel zu informieren. Andererseits schadet es auch nicht, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kurz über den Berufswechsel informieren.

 

Ausnahmen kann es geben, wenn Sie beim Abschluss der BU z.B. als Schüler oder Student noch keinen richtigen Beruf ausgeübt haben. Dann verlangen einige wenige Anbieter mit „einfacheren“ Tarifen eine Information bei Eintritt ins Berufsleben.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufswechsel in einen „gefährlicheren“ Beruf

Wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln, z.B. mit mehr körperlicher oder mehr Reisetätigkeit, würde der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise teurer werden. Die gute Nachricht für Sie: Bei Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung ändert sich nichts, Sie zahlen auch nach einem Jobwechsel weiterhin den gleichen Beitrag.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel in einen „ungefährlicheren“ Beruf

Bei einem Berufswechsel in einen weniger riskanten Beruf – z.B. vom Außendienst mit Reisetätigkeit in den Innendienst oder vom operativ tätigen Arzt zu einer nicht operativen Tätigkeit – bieten „gute“ Tarife nachträglich die Möglichkeit einer besseren Einstufung ohne Gesundheitsprüfung. Teilweise ist dies auch ohne Risikoprüfung (gefährliche Hobbies etc.) möglich. Die gute Nachricht für Sie: Sie zahlen dann nach dem Jobwechsel einen niedrigeren Beitrag für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel in den „öffentlichen Dienst“

Sie wechseln in ein öffentliches Amt, in eine Behörde oder werden gar Richter:in oder Staatsanwältin? Im öffentlichen Dienst kennt man den Begriff der „Dienstunfähigkeit“, die von einem Amtsarzt festgestellt wird. Einige Versicherungen ergänzen ihre BU mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel. Diese erleichtert im Falle einer Dienstunfähigkeit den Erhalt der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Ist in Ihrer bestehenden Versicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten?

 

Unser kostenloser BU-Check beim Jobwechsel

Generell ist ein Jobwechsel eine gute Gelegenheit für unseren kostenlosen BU-Check. Vielleicht bietet für Ihren neuen Beruf ein anderer Anbieter bessere BU-Konditionen? Wir beraten Sie dazu kostenlos und anbieterunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter Tel.: 02131/3831189.