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Versorgungswerke: Reale Rentenkürzung durch Inflation

Die anfängliche, prognostizierte Rente der Versorgungswerke ist im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel höher. Doch Rentenanpassungen fallen gering aus und liegen meist bei null bis gut einem Prozent. Das führt angesichts der steigenden Inflation dazu, dass die realen Renten deutlich sinken. Eine Ruhestandsplanung, die die Inflation, die Beiträge zur Krankenversicherung und die Steuern mit einbezieht, ist daher unerlässlich.

 

 

„Inflation macht manche arm und manche reich“, sagte einst der britische Ökonom und Politiker John Maynard Keynes. Die Gründe für die rasant steigende Teuerungsrate liegen in erster Linie in der Verteuerung von Energie und Rohstoffen durch den russischen Angriffskrieg begründet. Experten gehen aber davon aus, dass die Inflation gekommen ist, um zu bleiben. Ursachen dafür sind die De-Globalisierung, der immer größer werdende Fachkräftemangel mit damit verbundenen Lohnsteigerungen, steigende Gesundheitskosten durch die demografische Entwicklung et cetera.

 

Wie wirkt sich die Inflation auf die Renten aus?

Angesichts dieser Situation hoffen Angehörige der freien Berufe als Mitglied eines Versorgungswerkes auf eine auskömmliche und sichere Rente. Die anfängliche Rente der Versorgungswerke ist im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel auch höher.

 

Die Rentenbezugszeit nimmt jedoch stetig zu. Zudem werden die Alterseinkünfte inklusive der Hinterbliebenenrenten über Jahrzehnte gezahlt. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sich die Renten im Zeitverlauf unter der Berücksichtigung der Inflation real entwickeln.

 

Die Versorgungswerke und der Rechnungszins 

Entscheidend für die Anhebung der Renten ist der Rechnungszins des Versorgungswerkes. Dieser liegt je nach berufsständischer Versorgung zwischen zwei und vier Prozent. Je höher der Rechnungszins, desto höher ist die anfängliche Rente.

 

Rentenanpassungen sind aber erst dann möglich, wenn der Rechnungszins überschritten wird. Da die Anlagerendite aufgrund der Niedrigzinsphase in den letzten Jahren rückläufig war, konnte nur ein geringer „Überzins“ erwirtschaftet werden. Insofern fallen auch die Rentenanpassungen gering aus und liegen in der Regel zwischen null und etwas mehr als einem Prozent.

 

Hinzu kommt noch, dass die Rentenanpassungen voll steuerpflichtig sind, so dass die Erhöhungen je nach Steuersatz noch gekürzt werden und noch geringer ausfallen.

 

Reale Rente sinken erheblich

Das bedeutet, dass in der aktuellen Situation die realen Renten der Versorgungswerke erheblich sinken. Insbesondere Energiepreise und Lebensmittel haben sich stark verteuert. Da dies Grundbedürfnisse sind, kann sich auch kein Rentner der Inflation entziehen.

 

Es wäre etwas anderes, wenn sich Urlaubsreisen stark verteuern würden. Dann würde man halt auf den Urlaub verzichten. In der aktuellen Situation ist Verzicht aber nur schwer möglich.

 

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die Inflation tatsächlich auf einem höheren Niveau verbleibt. Dann werden die Renten real immer weniger wert und schmelzen wie der „Schnee in der Sonne“.

 

Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung

 

Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) fallen die Anpassungen in der berufsständischen Versorgung wesentlich geringer aus. Die Anhebungen der GRV sind an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt und spiegeln die Anpassung an die Inflation wesentlich besser wieder.

 

Die Rentenanpassungen in der Gesetzlichen können sich durchaus sehen lassen und unterscheiden sich deutlich von denen der Versorgungswerke. In den alten Bundesländern wird die gesetzliche Rente um 5,35 Prozent angehoben, in den neuen Bundesländern steigt sie sogar um 6,12 Prozent.

 

Rentenentwicklung bei Inflation

 

Problematisch und teilweise existenzgefährdend wird es für Rentner von Versorgungswerken dann, wenn die Inflation länger auf einem hohen Niveau verbleibt. Beispielhaft wird hier die Entwicklung einer anfänglichen Rente von 3.000,00 Euro über den Zeitraum von 19 und 20 Jahren bei unterschiedlichen Inflationsraten betrachtet. Bei einer Inflationsrate von 3% hat die reale Rente nach 10 Jahren noch einen Wert von 2.212,27 €, nach 20 Jahren einen Wert von 1.631,39 €. Liegt die Inflation dagegen bei 5%, ergibt sich nach 10 Jahren ein Wert von nur noch 1.796,21 €, nach 20 Jahren ein Wert von 1.075,46 €.

 

Diese Zahlen sind erschreckend, spiegeln aber die aktuelle Situation noch nicht einmal wieder, da die Inflation sogar noch höher ist.

 

Private Vorsorge ist unerlässlich

Die Finanzierung des Ruhestands bedeutet die größte Finanzierung des Lebens. Anders als bei einer Baufinanzierung oder der Praxisfinanzierung hilft aber keine Bank mit einem Kredit. Man muss selbst vorsorgen! Nur so kann der gewohnte Lebensstandard im Alter gehalten werden. 

Welche Form der Vorsorge gewählt wird, ist von vielen Faktoren abhängig und kann nur ganz individuell betrachtet werden. Sinnvoll ist auf jeden Fall, rechtzeitig mit der Planung des Ruhestands zu beginnen und das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Versierte Berater helfen mit einer Ruhestandsplanung, die die Inflation, die Beiträge zur Krankenversicherung und die Steuern mit einbezieht.

Machen Sie sich daher jetzt ein persönliches Bild vom aktuellen Stand Ihrer Altersvorsorge. Gemeinsam planen wir darauf aufbauend, wie Sie am Besten Ihre individuellen Ziele erreichen können: anbieter- und produktunabhängig; nur Ihre persönlichen Anforderungen und Wünsche zählen. Terminvereinbarung für ein unverbindliches Erstgespräch unter Tel.: 02131/3831189.