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Vom Deutschen Bundestag beschlossen: Die Beitragserhöhung, die viele Menschen nicht mitbekommen.

Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Somit zahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Schnitt 233 Euro mehr im Jahr.

 

Das Problem: Die Versicherungen müssen im Januar nicht mehr allen ihren Kunden persönlich einen Brief schicken, um über die jeweilige Beitragserhöhung zu informieren. Konkret hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt wird. So muss jeder Kassenpatient sich selbst über seinen neuen Beitrag informieren.

 

Ab Januar wird also der höhere Kassenbeitrag vom Bruttogehalt abgezogen, ohne dass man informiert wird. Die Versicherten sind selbst in der Pflicht. In dem Moment, in dem die Beiträge ein Rekordniveau erreichen, fehlt die wichtigste Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, sich transparent über ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag informieren zu lassen.

 

Was Kunden tun sollten: Prüfen Sie im Januar den aktuellen Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse.  Sollte ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag auf mehr als 1,6 Prozent erhöht haben, lohnt es sich auf jeden Fall, alternative Kassen zu vergleichen.

 

Krankenkassen müssen nicht mehr informieren.

 

 

Das bisher verpflichtende Informationsschreiben an die Versicherten enthielt nicht nur Informationen über die Beitragsanpassungen der jeweiligen Krankenkasse, sondern stellte auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag eindeutig heraus. So war auf einen Blick zu erkennen, ob die eigene Kasse teurer war als der Wettbewerb - und ob man mit einem Wechsel also jeden Monat sparen könnte. Diese Transparenz fällt weg. Somit setzt das Vorhaben einen Anreiz für alle gesetzlichen Krankenkassen, den Beitragssatz unmittelbar auf das maximal mögliche Maß anzuheben, da Kunden nicht individuell über die Anpassung informiert werden müssen.