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Sechs Irrtümer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) springt ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den aktuellen Job oder den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das betrifft ungefähr jeden Vierten mindestens einmal in seinem Leben. Und wenn man dann keine BU hat, kann das dazu führen, dass nicht nur die Gesundheit dahin ist, sondern auch die finanzielle Existenz.

Deswegen sollten man diese sechs Irrtümer unbedingt vermeiden:

 

Irrtum 1. Das Versorgungswerk reicht doch im Falle einer Berufsunfähigkeit aus.

Alle Versorgungswerke für Freiberufler haben eins gemeinsam: eine Leistung gibt es erst dann, wenn man den Beruf aufgibt und die Zulassung zurückgibt. Doch dieses sind nicht die Mehrzahl der Fälle, die in der Realität passieren. Häufig tritt lediglich eine teilweise Berufsunfähigkeit ein. Einkommensverluste, die aufgrund einer Arbeitszeitverringerung entstehen, werden durch das Versorgungswerk nicht ausgeglichen.

 

Außerdem werden die zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrenten der Versorgungswerke in der Regel von den Mitgliedern häufig überschätzt. Diese betragen netto maximal 50% des Nettoeinkommens im normalen Erwerbsleben – bei guten verdienenden Rechtsanwält:innen liegt dieser Wert sogar noch darunter. Der gewohnte Lebensstandard kann hiermit nicht gehalten werden. Von den Nettorenten kann man noch leben – aber will man das auch?

 

Irrtum 2. Eine Berufsunfähigkeit kann man selbst verhindern.

Falsch! Fast 40% der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen Dann kommen Erkrankungen, die den Bewegungsapparat betreffen und Krebs. Diese Risiken zusammen genommen kann man selbst bei einer gesunden Ernährung und viel Sport nicht komplett ausschließen.

 

Irrtum 3. Eine Unfallversicherung (UV) reicht aus.

Aus das ist leider nicht richtig. Die private UV zahlt nur bei bleibenden Schäden (Invalidität) nach einem Unfall. Unfälle machen aber gerade mal 8% der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit aus und da sind nicht nur Arbeits- oder Wegeunfälle mit einberechnet. Bei einer psychischen Erkrankung oder Krebs ist man in diesem Fall nicht geschützt. Und sowas kann leider jeden treffen – auch diejenigen, die in einem vermeintlich ungefährlichen Beruf – wie z.B. in der Anwaltschaft – tätig sind.

 

Irrtum 4. Im Büro oder Home-Office kann mir doch eh nichts passieren.

Naja – doch! Wir haben in diesem Blogbeitrag schon oft genug erwähnt, warum auch die Arbeit im Büro oder im Home Office nicht vor einer Berufsunfähigkeit schützen kann. Stichwort: Zivilisationskrankheiten, wie z.B. Burn-out, Depression oder ein Rückenleiden.

 

Irrtum 5. Eine BU zahlt doch sowie nicht.

Das stimmt nicht. Natürlich hat auch die BU bestimmte Voraussetzungen, damit sie greift. Ab wichtigsten: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Ist das geschehen, ist es in erster Linie eine Entscheidung der Ärzte, ob man als berufsunfähig gilt.  Bei wirklich schweren Erkrankungen sollte das keine Frage sein.

Kund:innen, die über uns eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, erhalten von uns nach Abschluss ein Leistungs-Zertifikat. Hiermit können sie im Falle einer tatsächlich eintretenden Berufsunfähigkeit für ihren Leistungsantrag eine spezialisierte Anwaltskanzlei nutzen, die auf solche Fälle spezialisiert ist. So geben wir Ihnen noch ein Stück mehr Sicherheit, dass Sie ihre Leistung im Falle eines Falles auch tatsächlich erhalten.

 

Irrtum 6. Ich bin verheiratet, ich brauche keine BU.

Wenn Sie als verheiratetes Paar auf beide Einkommen angewiesen sind, ist eine BU auch in der Ehe sehr wichtig. Wird man während der Ehe berufsunfähig, ist nicht gewährleistet, dass das Einkommen des Partners den Lohnverlust einfach auffangen kann. Zahlen Sie gemeinsam eine Immobilie ab oder haben Sie Kinder, kann sie das in eine ziemlich brenzlige, finanzielle Situation bringen.

 

 

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir berechnen Ihnen die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in Ihrem individuellen Fall. Daraus leiten wir dann gemeinsam die Versorgungslücke ab. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir Zugang zu einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen und können den individuell zu Ihnen am besten passenden Versicherungsschutz besorgen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter 02131/3831189 oder https://calendly.com/markus_fuhrmann_versicherungsmakler